Bundesgarantie

Bundesgarantie
die von der Regierung eines Bundesstaats zu Lasten des Staates übernommene besondere Verpflichtung, für die Erfüllung von Verträgen einzustehen ( Garantie): (1) Nach außen: Durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft auf eine bundesstaatliche Anstalt mit entsprechendem Vermögen; (2) nach innen: Durch Übertragung des Kursrisikos oder sonstiger Wagnisse auf eine entsprechende Anstalt, um einzelnen Staatsbürgern den Abschluss und die Einhaltung von zwischenstaatlichen Verträgen zu ermöglichen.

Lexikon der Economics. 2013.

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