- Bundesgarantie
- die von der Regierung eines Bundesstaats zu Lasten des Staates übernommene besondere Verpflichtung, für die Erfüllung von Verträgen einzustehen (⇡ Garantie): (1) Nach außen: Durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft auf eine bundesstaatliche Anstalt mit entsprechendem Vermögen; (2) nach innen: Durch Übertragung des Kursrisikos oder sonstiger Wagnisse auf eine entsprechende Anstalt, um einzelnen Staatsbürgern den Abschluss und die Einhaltung von zwischenstaatlichen Verträgen zu ermöglichen.
Lexikon der Economics. 2013.